Waffengesetz: Meldefrist für neu verbotene Waffen

Am 14. August 2022 läuft die Meldefrist für neu verbotene Waffen ab.

Aus diesem Grund stellen wir euch unten einige hilfreiche Dokumente vom Bundesamt für Polizei (fedpol) zur Verfügung.

Diese beantworten die häufigsten Fragen zum Thema und geben einen Überblick.

Einen hilfreichen Artikel findet ihr zudem in der neusten Ausgabe von unserem Verbandsmagazin «Schiessen Schweiz».
Ihr könnt das PDF mit folgendem Link herunterladen: 
https://www.swissshooting.ch/media/25770/schiessen-schweiz-02-2022.pdf (Seite 24-26)